Verwendungszweck:
Die Mitgliedsbeiträge dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereines verwendet werden.
Beitragsarten:
Unterschiedliche Beitragssätze werden für verschiedene Gruppen festgelegt.
Stichtag für die Zuordnung ist jeweils der 1. Januar.
Die Abteilungen können zur Deckung ihrer Ausgaben Abteilungsbeiträge zusätzlich erheben.
Beitragshöhe:
Die Beitragshöhe ergibt sich aus der Anlage „Beiträge".
Beitragszahlung:
Der Mitgliedsbeitrag ist für den jeweiligen Zeitraum im voraus bis zum Ende des ersten Monats der Zahlungsperiode zu entrichten. Wer nicht am Bankeinzugsverfahren teilnimmt muss eine zusätzliche Inkassogebühr in Höhe von 3,00 EUR entrichten. Mahngebühren werden in Höhe von 3,00 EUR erhoben.
Beitragsbefreiung:
Von der Beitragspflicht sind befreit:
Ehrenmitglieder in voller Höhe
Aktive Wettkampffunktionäre (Schiedsrichter, Wertungsrichter u.ä.) als Einzelmitglied in voller Beitragshöhe, als Familienmitglied in Höhe von 15,00 EUR jährlich.
Schlussbestimmungen:
Auf Antrag an das Präsidium kann vom Präsidium dem Mitglied Beitragsermäßigung oder Stundung gewährt werden.
Die Abteilungen können gesonderte Abteilungsbeiträge zusätzlich erheben. Die Erhebung und der Einzug ist Sache der Abteilung.
Die Kündigungstermine werden festgesetzt auf den 30.06. und den 31.12. eines jeden Jahres. Nicht verbrauchte Beiträge werden erstattet.
Beiträge:
Mitglieder bis 18 Jahre -- 52,- Euro
Erwachsene (männliche und weibliche Mitglieder) -- 62,- Euro
Schüler / Studenten / AZUBI's / Behinderte -- 52,- Euro
Rentner -- 38,- Euro
Familienbeiträge:
Ehemann und Ehefrau als Mitglied -- 86,- Euro
Ehemann und Ehefrau mit Kindern, die ebenfalls Mitglied sind - bis 18 Jahren -- 95,- Euro
Ehemann und Ehefrau als Rentner -- 52,- Euro
Aktivenzuschlag:
Jugendliche von 7 bis 18 Jahren zahlen jährlich 10,- Euro
Erwachsene von 19 bis 65 Jahren zahlen jährlich 20,- Euro
Begünstigte Aktive: darunter fallen Schüler, Studenten, Azubis, Behinderte und Rentner mit jährlich 10,- Euro
Familienbeitrag aktiv:
maximal 2 aktive Erwachsene und 2 aktive Kinder. Ab dem 3. Kind wird kein Aktivenzuschlag erhoben. Der Maximalbeitrag pro Familie beträgt 140,- Euro.