Mitgliedschaft


Der Gesamtverein haftet für Mitglieder bei Unfällen im Rahmen des vom Badischen Sportbundes gewährten Versicherungsschutzes. Eine Kündigung ist nur schriftlich zum 31.12. eines Kalenderjahres möglich.

Die entsprechenden Jahresbeiträge erfahren Sie über die Abteilungsleiter oder per Anfrage in unserer Geschäftsstelle.