Der Gesamtverein haftet für Mitglieder bei Unfällen im Rahmen des vom Badischen Sportbundes gewährten Versicherungsschutzes. Eine Kündigung ist nur schriftlich zum 30.6. und 31.12. eines
Kalenderjahres möglich.
Die entsprechenden Jahresbeiträge sind auf der Seite "Beiträge" einzusehen.